Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ski- und Snowboardschule des Ski-Club-Hotzenwald e.V.

§ 1 Kursanmeldungen/Buchungen

Wir bitten Sie, sich so früh wie möglich per E-Mail oder telefonisch für einen Kurs anzumelden. Alle Buchungen sind via Internet über unsere Homepage (Anmeldeformular) oder telefonisch möglich. Ein Anrecht auf Teilnahme am Kurs besteht nur nach einer Bestätigung des Ski-Club-Hotzenwald e.V.. Der Ski-Club-Hotzenwald e.V. ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu speichern und zu verarbeiten.

 

§ 2 Kursgebühren

Unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung per E-Mail ist die fällige Kursgebühr auf das Konto des Ski-Clubs Hotzenwald e.V. zu überweisen. Nur dann gilt eine Kursanmeldung als vollständig. Für nachträgliche, direkt am Kursort erfolgte Anmeldungen ist die Kursgebühr direkt an den jeweiligen Ski- oder Snowboardlehrer in Bar zu bezahlen.

 

§ 3 Absage einer Kursanmeldung

Der Ski-Club Hotzenwald e.V. hat das Recht bei schlechten Witterungsbedingungen eine Anmeldung vor Kursbeginn zu stornieren. Ein Ausweichtermin kann mit dem Teilnehmer vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung möglich ist erfolgt eine Rückerstattung der Gebühren abzüglich der entstandenen Unkosten (10% Bearbeitungsgebühr).

 

§ 4 Liftkarten

Liftkarten sind bei allen Kursen nicht im Preis enthalten und müssen vom Teilnehmer in dem ausgewählten Skigebiet selbst beschafft werden.

 

§ 5 Kurszeit

Der Ski-Club Hotzenwald e.V. haftet nicht für ausgefallene Kurszeiten, die durch den Kunden selbstverschuldet entstanden sind. Bei schlechten Witterungs- und Schneeverhältnissen entscheidet alleine der Ski-Club Hotzenwald e.V., ob eine Kursunterbrechung nötig ist. Hierbei wird der Sicherheits-Aspekt über die gefährlichen Umstände für eine Unterbrechung zur Entscheidung herangezogen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 6 Haftung der Kursteilnehmer
Für eine unerlaubte Entfernung vom Ski- oder Snowboardkurs übernimmt der Ski-Club Hotzenwald e.V. keine Haftung. Wenn ein Kursteilnehmer seine Gruppe verlässt, muss er sich selbst (bei Kindern die Eltern oder sonstige erziehungsberechtigte Personen) bei dem eingeteilten Ski- oder Snowboardlehrer abmelden.

 

§ 7 Ausschluss vom Kurs

Bei einem unangemessenen Verhalten eines Kursteilnehmers während des Kurses kann der Ski-Club Hotzenwald e.V. den Kursteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. Hierbei erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren.

 

§ 8 Körperliche Verfassung / Alter

Voraussetzung für unsere Kurse bei allen Altersstufen ist eine gute körperliche Verfassung. Falls ein Teilnehmer aufgrund Problemen mit seiner Gesundheit oder körperlichen Verfassung einen Kurs vorzeitig abbrechen muss, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühren. Kursteilnehmer müssen bei Beschwerden oder Bedenken vor Kursbeginn ihren Hausarzt befragen.

 

§ 9 Rücktritt eines Teilnehmers

Bis drei Tage vor Kursbeginn wird bei Rücktritt eines Teilnehmers die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% zurückerstattet. Anschliessend ist eine Rückerstattung (abzüglich der 10% Bearbeitungsgebühr) nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Rückerstattungen für versäumte Kurstage sind ausgeschlossen. Anspruch auf eine Ersatzleistung besteht nicht. Der Ski-Club Hotzenwald e.V. haftet nicht für persönliche Gegenstände, die während des Kurses verlorengehen oder beschädigt werden.

 

§ 11 Sicherheitsaspekte

Beim Ski- und Snowboardfahren gelten die FIS Verhaltens-Regeln. Den Anweisungen des Ski- oder Snowboardlehrers ist Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer hat selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Die Ausrüstung muss von einem Fachgeschäft überprüft und eingestellt werden. Skikursteilnehmer müssen Stöcke mitbringen. Es gilt für alle Teilnehmer Helmpflicht. Es ist der Witterung angepasste Kleidung zu tragen inklusive Ski- oder Sonnenbrille. Teilnehmer der Snowboardkurse müssen spezielle Snowboardhandschuhe tragen, die Verwendung eines Rückenprotektors wird empfohlen. Sicherheitsmängel an der Sportausrüstung können zum Ausschluss am Kurs führen.

 

§ 12 Versicherungsschutz

Eine Teilnahme an unseren Ski- und Snowboardkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Schneesport ist mit Verletzungsrisiken verbunden. Jedem Teilnehmer werden der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, sowie eine Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Jeder Teilnehmer muss für seine Versicherungen selbst sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Ski- und Snowboardschule. Die Ski- und Snowboardschule haftet nicht für Unfälle jeglicher Art. Auch nach sorgfältigster Planung der Ski- und Snowboardschule des Ski-Club Hotzenwald e.V. eine Verletzungsgefahr nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko einer Verletzung bleibt immer, wofür wir keine Haftung übernehmen.

 

§13 Bildrechte

Der Ski- und Snowboardschule des Ski-Club Hotzenwald e.V. wird das Recht eingeräumt, Fotos und Bilder, die durch die Skischule gemacht wurden und den/die Kursteilnehmer zeigen, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte einer der oben genannten Punkte dieser AGB unwirksam sein, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bedingungen. Es gelten dann ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.